ZERTIFIZIERTE TÜV-SPIELGERÄTE- UND SPIELPLATZPRÜFUNGEN
Sachkundige und qualifizierte Erstabnahmen / Jahreshauptuntersuchungen für Ihre
Spielplatzgeräte und Spielplätze sowie HIC-Prüfungen (Prüfung synthetischer Fallschutz)
Operative Inspektion (ca. alle 1-3 Monate)
Die operative Inspektion muss je nach Bedarf alle 1 bis 3 Monate oder nach den Vorgaben der Gerätehersteller durchgeführt werden. Sie ist deutlich intensiver und umfangreicher als die wöchentliche Spielplatzprüfung. Hier werden auch die Teile begutachtet, die dauerhaft abgedichtet sind.
Folgendes wird geprüft:
- Kontrolle der Standsicherheit von Pfosten, ggf. müssen Teile oder Fundamente dafür freigelegt werden
- Holzteile auf innere Schäden und Fäule prüfen
- Überprüfung von Verschleißteilen
- Überprüfung von Verbindungsteilen, Schrauben und Gelenken
Die operative Inspektion muss von sachkundigem Personal durchgeführt werden, das z.B. eine handwerkliche Ausbildung hat und durch eine Fortbildung zur Spielplatzkontrolle und Herstellerangaben ausreichend informiert ist. Das kann z.B. ein Mitarbeiter des örtlichen Bauhofs, aber auch ein externer Experte wie ein qualifizierter Spielplatzprüfer sein.
Festgestellte Mängel aus der operativen Spielplatzprüfung müssen fotografisch und schriftlich festhalten werden und so schnell wie möglich behoben werden.
Jährliche Hauptinspektion
Die Hauptinspektion ist die intensivste Spielplatzprüfung und muss einmal im Jahr stattfinden. Sie prüft den allgemeinen betriebssicheren Zustand der Anlage sowie von Fundamenten und Oberflächen der Spielplatzgeräte. Geprüft wird, ob der Spielplatz im aktuellen Zustand den Anforderungen der DIN EN 1176 und DIN EN 1177 gerecht wird.
Folgendes wird geprüft:
- Prüfung auf Korrosion und Verrottung
- Prüfung der allgemeinen Betriebssicherheit von Geräten, Fundamenten und Oberflächen
- zusätzliche Durchführung aller Maßnahmen der visuellen und operativen Prüfungen
- Kontrolle von Eingrenzungen, Einfriedungen und Bepflanzung
Die jährliche Hauptinspektion darf nur mit einer speziellen Ausbildung durchgeführt werden. Der Prüfer/inn/* muss die Normen und Gesetze kennen und über entsprechende Erfahrungen verfügen.
Festgestellte Mängel aus der jährlichen Hauptinspektion müssen fotografisch und schriftlich festhalten werden und so schnell wie möglich behoben werden.
Normungsbereiche im Fallschutz: Was steckt hinter DIN EN 1176 und DIN EN 1177?
Im Bereich auf Spielplätzen und anderen Freizeitflächen tauchen immer wieder die Bezeichnungen DIN EN 1176 und DIN EN 1177 auf. Beide Normen sind europaweit relevant und bilden die Basis für sichere und kindgerechte Außenanlagen. Doch worin unterscheiden sie sich?
Zunächst einmal regelt DIN EN 1176 die allgemeinen Anforderungen an Spielplatzgeräte und ihre Kombination. Hier geht es vor allem um Konstruktionsdetails, Materialwahl sowie die Prüfung auf scharfe Kanten oder Quetschstellen. Ziel ist es, das Verletzungsrisiko bei der Nutzung von Schaukeln, Rutschen, Klettergerüsten und Co. zu minimieren. Die Norm legt zum Beispiel fest, in welchen Abständen Geländer oder Absperrungen angebracht sein müssen, um ein Herabfallen von Kindern zu verhindern. Darüber hinaus beschreibt sie wesentliche sicherheitstechnische Aspekte, die ein Hersteller bereits in der Entwicklungsphase berücksichtigen sollte.
Im Gegensatz dazu fokussiert sich DIN EN 1177 explizit auf die sicherheitstechnischen Eigenschaften des Fallschutzbodens. Hier wird festgelegt, wie tief ein Fallschutzmaterial – beispielsweise Sand, Holzhackschnitzel oder ein Elastikboden aus Kunststoff – sein muss, um bei einem definierten Sturz die Verletzungsgefahr zu minimieren. Die Norm berücksichtigt dabei Faktoren wie die Partikelgröße bei Schüttgütern oder die Dämpfungseigenschaften bei künstlichen Fallschutzbelägen. Ein wichtiger Wert ist der sogenannte HIC (Head Injury Criterion), der anzeigt, bis zu welcher Fallhöhe ein bestimmtes Material vor schweren Kopfverletzungen schützt.
Beide Normen ergänzen sich im Sinne eines umfassenden Sicherheitskonzepts. Spielgeräte und Fallschutzboden müssen zusammenpassen, damit Kinder wirklich gefahrlos spielen können. Bei ISP prüfen wir die Einhaltung beider Normen durch Labor- und Vor-Ort-Tests. Wir untersuchen die Dämpfungseigenschaften des Fallschutzmaterials ebenso wie den Zustand der Spielgeräte. So stellen wir sicher, dass alle relevanten Vorgaben umgesetzt werden und die Anlage für Kinder wie Eltern ein rundum positives Erlebnis bietet.
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HIC-Prüfung
Unsere HIC-Prüfung gibt Sicherheit, ob und dass die erforderlichen Fallschutzmaßnahmen gem. DIN 1177 (noch) ausreichend sind. Im Laufe der Jahre kann der Fallschutz möglicherweise nicht mehr die nötigen Eigenschaften ausweisen und muss ausgetauscht werden. Auch werden sehr oft von Herstellern synthetischer Fallschutzbeläge der Fallschutz nur bis VOR Montage garantiert, da bei der Montage Fehler gemacht werden können. Hier sollte eine HIC Prüfung unbedingt bei der Erstabnahme durchgeführt werden.
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PREISE / ANFRAGEN - ANGEBOTE FÜR UNSERE PRÜFUNGEN:
Wünschen Sie ein auf Ihren Spielplatz, Sportplatz, Skater- und Fitnessanlage zugeschnittenes Angebot für Kontrollen und Prüfungen, so benötigen wir bitte folgende Angaben:
LISTE MIT ADRESSEN DER SPIELPLÄTZE MIT DER JEWEILIGEN ANZAHL
UND KURZBESCHREIBUNG DER ZU PRÜFENDEN GERÄTE.
1. Hier geht es zum Kontaktformular: HIER KLICKEN
2. Telefonisch / WhatsApp 0157 - 351 71073 (Paul Bergmann)
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